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Mehrfachkläger leiden nicht am „Null-Bock-Phänomen“, sondern es wird das Klagen erwartet, bevor es mit der Karriere weitergehen kann!

Beteiligung an Bundestags-Sachen – wenn man sich bei etwas gut einmischen kann…

Und viel bloggen! Ganz viele Sachen sind nun unsicher: Man ist handlungsunfähig, da so viel Post aussteht.

 

Bevor das, was Jocado da macht, irgendjemand für das „Null-Bock-Phänomen“ hält (siehe etwa dieser Zeitungsartikel: https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/deutschland-willkommen-in-der-null-bock-nation/100038625.html):

Nachdem die Inhaberin bei ihrer Akquise überraschend schlecht abschnitt und in fast 100 % der Fälle nicht einmal eine Antwort erhielt, legte sie in drei Fällen Klage ein (zwei davon sind alte Streitfälle der Inhaberin, für die vorher kein Verwaltungsakt-Platz war). Doch dies ist verbunden mit jeder Menge Wartezeit.
Damit alle Ruhe und Optimismus bewahren – auch in meiner Familie, dachte ich mir, so ein Antrag bei der Rentenversicherung (Rente für Vorübergehend) wäre sinnvoll.

Ich habe im Laufe meines Lebens diverse Jobs gemacht, auf die man nicht mehr eingehen muss. Nirgendwo habe ich es lange ausgehalten bis auf meine selbstständige Tätigkeit.

Täterbevorzugung ist heute offensichtlich leider Realität, und die Staatsanwaltschaft setzt die falschen Prioritäten, sodass sich eine 7-fach-Klägerin eher noch dafür rechtfertigen muss, nicht in einem Grab zu liegen, sondern mit schönen Zähnen dazusitzen.
Solche Sachen muss man sich auch überlegen, wenn man Nachwuchs bekommt. Ich habe mich bislang dagegen entschieden – wie man angesichts des erläuterten Sachverhalts gut nachvollziehen kann.