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„Nicht erwerbsfähig“ muss man oft vereinfachend sagen (wie: „Die Katze könnte Tollwut haben.“) Doch sich als Selbstständiger durchzuboxen mit viel Kommunikation – dann klappt’s doch mit Arbeitsfähigkeit/Beseitigung technischer Störungen!

„Nicht erwerbsfähig“ muss man vereinfachend sagen,
wenn ganz viele Augen sehen auf dich und du eine „Ja“- oder „Nein“-Antwort geben musst, da jeder wissen will, wie er/sie kann füllen den Magen.
Doch im Rahmen der Selbstständigkeit
sind in Eigenregie auch während verrückter Verwaltungssachen viele Dinge möglich, wenn man fürs Lösen technischer Störungen hat genügend Zeit.

 

Ich kenne Leute, die gehen zu Recht in Rente. Man muss ihnen trotzdem die Möglichkeit geben, doch wieder zu arbeiten, wenn sie Lust haben.
In Festanstellungen kann man die Arbeit jedoch nicht so flexibel gestalten wie es ein Selbstständiger kann, der etwa im Homeoffice tätig ist.

Mit meiner aktuellen Situation wäre ich auch in keinem Betrieb so richtig gern gesehen, denke ich mal – auch, wenn ich das Opfer bei der Sache gewesen bin. Da ich früher viel von Amazon umgeben war – auch im Kontext des Rater Jobs – dachte ich mir heute: Da muss ich was dazu schreiben!

Was vielleicht für die Amazon-Fahrer in Sammelklage interessant ist: Meine „Zu-fett-zum-Beifahren-Klage“ am LG München – so wurden nebenbei auch die USA vom AG München gemobbt

 

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