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Wenn jemand nicht zahlen kann (Gedicht)

In meiner alten Berufsausbildung (2004) hatte ich was mit Mahnbescheiden zu tun – kann mich kaum erinnern, wie ich’s machte.

Auch heut schreib ich Rechnungen, und nicht-bezahltes ist dabei, doch vor Gericht kam noch keine Sache.

Echte Zwangsvollstreckung ist in meiner Selbstständigkeit bislang kein Thema gewesen.

Einmal war ein Dienstleister, der nicht leistete – selbst offensichtlich so arm, dass ich ihn laufen ließ, denn gering warn die Spesen.

 

Wenn jemand nicht zahlen kann, und der Betrag ist höher,

erinner ich mit Mahnungen daran. Ist’s ein privater Kontakt, bin ich natürlich behutsamer eher.

So biet ich Unterstützung an:

Bewerbungsservice, Formulierung von E-Mails, wie er sich Geld beschaffen kann.

Zwangsvollstreckung machte mir nie Spaß;

auch heut empfind ich keine Freud am Mahnungenschreiben.

Beauftrag mich, nachdem du entschieden hast, ob ich der richtige Service für dich bin, ohne Hast.

Wer zufrieden ist, darf gern Kunde bleiben!

Bild von Gerd Altmann auf Pixabay